Die Behandlungskosten werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ( GebüH ) erhoben.
Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen und private Krankenversicherungen erstatten die Beträge größtenteils oder sogar komplett.
( auch Ihre Versicherung erteilt Ihnen Auskunft über die Erstattungsfähigkeit von Heilpraktikerleistungen. )
Gerne informiere ich Sie persönlich über Details und Höhe der Therapiekosten.